Nun ist endlich so, dass der Kindsvater sich mit dem Gedanken selbiger zu sein angefreundet hat und das Kind nun regelmäßig sieht. Mit seiner neuen Lebensgefährtin strebt er nun gemeinsam Urlaub an, weshalb wir den Umgang davor geblockt haben (Hinweis auf Ausnahme), damit es auf Seiten KV zu keinem Groll kommt. Jetzt meint er, in der Abwesenheit wäre das Umfangsrecht übertragbar - und zwar auf nahe Angehörige - seine Schwester und seine Mutter. Diese sehen das Kind bisher eben an manchen Tagen, wo der KV Umgang hat. Er meint nun - Ich nutze die Abwesenheit des KV um in dieser Zeit Verwandte und Freunde des Kindes (eben mütterlicherseits) zu besuchen - ich Schränke das Umgangsrecht ein. Bin ich falsch gewickelt, wenn ich ihm das nicht glaube oder habe ich doch recht?