Der Exmann hat Unterhaltsvorschuss für zwei Kinder beantragt. Die Exfrau zahlt an das Jugendamt soweit Sie zahlungsfähig ist, aber nicht den vollen Betrag.

Meine Fragen.... Muss die Exfrau den Differenzbetrag zwischen Zahlung und Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurück zahlen?

Wenn der Unterhaltsvorschuss für ein Kind vor dem des anderen endet wird die Zahlung der Exfrau dann geteilt, (Hälfte der Zahlung an das Jugendamt, die andere an den Vater für das erste Kind)

Bitte keine Diskussionen über die Pflicht Unterhalt zahlen zu müssen.....Das ist bekannt