Ich erhielt heute eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von fünf Tagen. Das ist ungewöhnlich. Normalerweise sind es mindestens vierzehn Tage. Ich hatte auch schon einmal dreißig Tage zum Begleichen einer Rechnung Zeit.

Nun frage ich mich, wie die Vorschrift lautet (BGB?).

Kann jeder Dienstleister mir nach Lust und Laune eine Frist setzen, oder habe ich ein Anrecht auf eine Mindestbegleichungsdauer?