Hallo Community!

Da ich zusammen mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebe , muss ich immer alles doppelt und Dreifach checken , damit ich finanziell weniger Probleme habe.

Folgender Artikel spricht von einer 3-monatigen Übergangszeit nach der Schule , bei der man bei einem Minijob 520€ anrechnungsfrei dazuverdienen darf, wenn man danach eine Ausbildung / ein Studium beginnt. Ich bin seit ende Juni aus der Schule raus, beginne wohl im Januar mein duales Studium. Ich habe am 1.9.23 einen Minijob begonnen. Wie sieht es da mit den Regelungen aus? Habe ich Pech und es wird angerechnet, da der Übergang länger als 3 Monate ist? Oder kann ich doch noch ein ganzes Gehalt anrechnungsfrei behalten?

https://magazin.minijob-zentrale.de/buergergeld-und-minijob/#:~:text=bis%20zur%20H%C3%B6he%20der%20Minijob,der%20Ferien%20bleibt%20g%C3%A4nzlich%20unber%C3%BCcksichtigt.