Hallo,
Nehmen wir mal an, Person XY erscheint nicht zum Termin für die Vermögensauskunft (Arbeit, anderen Termin) und der Gläubiger beantragt dass der GV beim Gericht einen Haftbefehl beantragt. Oder ist von mir aus schon automatisch geschehen nachdem die Person nicht erschienen ist.

  1. Wie lange dauert es vom Antrag des Haftbefehls bis zur Austellung? Kriegt der GV ihn sofort?
  2. Kriegt der Schuldner den Haftbefehl auch zugestellt?
  3. Wird man dann sofort vom GV mit der Polizei aufgesucht oder wird der GV nochmals einen letzten Termin zur Auskunft ansetzen?

Danke schon mal!