Ich möchte meine Pflegeausbildung um ein halbes Jahr verkürzen und der erste Antrag wurde von der niedersächsischen Landesschulbehörfe abgelehnt, weil man mir meine Fachhochschulreife "Gesundheit und Soziales" nicht anrechnen möchte. Im Berufsbildungsgesetz habe ich nun Paragraph 8 Abs. 1 gefunden, wonach ich bis zu 12 Monate verkürzen dürfte. Aber welches Recht zählt hier? Hoffentlich kann jemand helfen.