Hallo,

als ausländischer Student darf ich im Jahr 120 volle Tage, oder lt. meinen Recherchen 240 halbe Tage arbeiten.

Aktuell bin ich in einem Minijobverhältnis angestellt.Von Januar bis August habe ich 2 Tage pro Woche in einem Gastronomiebetrieb gearbeitet. Geöffnet ist das Cafe abends von ca. 17- 23 Uhr. Gearbeitet habe ich je nach Besucheraufkommen, ca 4. Stunden pro Tag. Ab September habe ich 3 Tage pro Woche dort gearbeitet.

Werden diese Tage mit einer Arbeitszeit von 4 Stunden als volle Arbeitstage bezüglich der 120 erlaubten Arbeitstage pro Jahr gewertet?, oder kann man sie als halbe Tage werten, auch in Bezug auf die Öffnungszeiten des Betriebs?

Gewertet als volle Arbeitstage hätte ich demnach bis September schon 76 Tage gearbeitet

Eine Suche nach einem Werkstudentenjob wäre damit eigentlich sinnlos?

Ich freue mich auf eine Antwort.