Bestandteil der Wohngebäudeversicherung ist ein Leitungswasserschaden innerhalb des Gebäudes, bei dem dieses Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Das bedeutet, dass das Wasser an einer Stelle herauskommt, an der es nicht sollte.

Vom Grunde her, hast Du 2 Wasserschäden. Einmal das Hauptrohr der Toilette und einmal am Abfluss der beiden Waschbecken.

Empfohlene Vorgehensweise, abhängig von der Schadenhöhe.

  1. Meldung beider Leitungswasserschäden bei Deiner Versicherung.
  2. Abwicklung der beiden Schäden.
  3. In der Zwischenzeit Angebote einholen für eine neue Versicherung.
  4. Fragen zu Vorschäden beantworten mit geschätzter Schadenhöhe.
  5. Antrag stellen mit Beginn 1. Hauptfälligkeit.
  6. Direkt nach Abschluss der Schäden, Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit einreichen.

Vorteil. Du umgehst, dass Dir der Versicherer kündigt wegen Schadenhäufigkeit.
Du umgehst, dass Dir bei der neuen Versicherung nur ein Vertrag mit Selbstbeteiligung angeboten wird. Du muss nicht lügen, wenn Dir für die restliche
Vertragslaufzeit eine Selbstbeteiligung vom Versicherer auferlegt wird, weil Du die Antragsfragen schon beantwortet hast und zu diesem Zeitpunkt waren die Angaben richtig.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.