Hallo Gemeinde!

Der neuste Einfall meines Betriebes um Personalmangel abzudecken ist es eine Service Bereitschaft sprich Rufbereitschaft für alle Mitarbeiter einzurichten ! Soll heißen einer soll immer verdonnert werden an seinem Freien Tag von 5 Uhr bis 10 Uhr Abrufbereit zu sein falls mal jemand gebraucht würde ! Die Mitarbeiter mit normalen Vertrag sollen wohl einen Zusatz oder Abänderung zu ihren Arbeitsvertrag erhalten ! Ich als Lehrling habe aber einen Lehrvertrag ! Ist es rechtens dahingehend auch für die Lehrlinge Rufberreitschaft anzuordnen um Personalmangel auszugleichen?