In einem Mehrparteienhaus, welches komplett vermietet ist werden Rauchwarnmelder von einem Dienstleister (Fachkraft für Rauchwarnmelder) in allen Wohnungen montiert. Dies wurde vom Hausbesitzer veranlasst. Der Dienstleister führt nur die Montage durch. In jeder Wohnung hat er im besein der Mieter eine Geräteprüfung durchgeführt welche er dokumentiert wurde. Die halbjährliche Wartung wird vom Mieter selbstständig ausgeführt.

Nach etwa 8 Monaten kommt es zum Fehlalarm eines Rauchwarnmelders. Die Feuerwehr wird gerufen, bricht die Tür auf.

Wer ist für die Kosten des Feuerwehreinsatzes und für die defekte Tür verantwortlich?

Der Dienstleister, welcher die Rauchwarnmelder montiert hat, jedoch belegen kann das nach der Montage der Rauchwarnmelder voll funktionfähig war. (-> Betriebs Haftpflichtversicherung)

Der Mieter, welcher jedoch die Wartung durchgeführt hat und dies auch schriftlich belegen kann. (-> Private Haftpflichtversicherung)

Der Vermieter, welcher die Wartung auf den Mieter übergeben hat. (->Gebäudeversicherung)

Viele Grüße :-)