Ich selber befördere Minderjährige auch ohne Erwachsene in Stretchlimousinen. Jedoch liegt das an den Vereinbarungen mit jedem Vermieter selber. Eine rechtliche Ordnung gibt es für die Beförderung von Minderjährigen nicht. Jedoch solltest Du gerade dann darauf achten, das der Vermieter auch eine Konzession besitzt und damit auch die Genehmigung des Strassenverkehrsamt. Manche umgehen das leider und somit wären in einem Schadensfall die Kinder nicht versichert. Zudem sind Vermieter, die keine Gehnemigung besitzen regelrecht schwarze Schafe, weil sie die Auflagen nicht erfüllen können und wollen, was ein Zeichen dafür ist, das sie zum Beispiel mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die Genehmigungsurkunden sind blau und Mitführungspflichtig in den Fahrzeugen. Ein Personenbeförderungsschein reicht nichts aus.Der Mieter dieses Service sollte 18 Jahre alt sein, jedoch gilt hier die Taschengeldklausel, so ist bis 150€ okay. Minderjährige können den Mietvertrag mit Stretchlimousinen nicht abschließen, da man erst mit 18 Geschäftsfähig ist.Im Limoforum findest Du weitere Hilfe. Das Forum ist auch bei Facebook.

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