Darf ein Paketshop Inhaber mein Paket mit meiner Erlaubnis kurz öffnen?
Nehmen wir an ich erwarte ein Paket. Dürfe ich den Paketshop Inhaber anrufen und ihn bitten, mein Paket, was an mich gesendet wird, kurz zu öffnen um einen Betrug vorzubeugen. Mit meiner Erlaubnis versteht sich.
Reicht als Beweis: Sendungsnummer, Quittungsnummer, Abgabezeitpunkt, Abgabedatum, Absendernamen/Adresse, Empfängernamen/Adresse ?
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