Meine Frau hat sich vor 15 Jahren von Ihrem Mann getrennt, seit 10 Jahren sind wir verheiratet. Die Kinder meiner Frau sind mittlerweile 28 und 21 Jahre. Meine Frau ist seit mehreren Jahren nicht mehr berufstätig, ich bin also Alleinverdiener (selbständig). Der leibliche Vater bestreitet eine leitende Funktion in einer großen Firma (Prokurist) und verdient gut im 6-stelligen Bereich. Seine Zahlungsmoral war noch nie beeindruckend. Da jetzt das jüngste Kind auch mit dem Studium anfängt erwartet er von mir dass ich - neben meinen freiwilligen Zahlungen, welche z.T. bereits deutlich über den Zahlungen des leiblichen Vaters liegen - ebenfalls Unterhalt zu zahlen habe. Er werde im nächsten Monat die Unterhaltszahlungen für seine Kinder kürzen, für die Differenz solle ich aufkommen. Er selber wolle seinen Lebensstandard halten (eigene Immobilie, Golfen etc.). Der leibliche Vater ist aufgrund seines gekränkten Stolzes unfähig mit uns zu kommunizieren. Vielmehr trägt er alles auf dem Rücken seiner Kinder aus. Frage: Bin ich als Stiefvater gegenüber den Kindern meiner Frau unterhaltsverpflichtet? Wenn ja, welcher Anteil meines Gehaltes (auch 6-stellig) kommt hierbei zur Anrechnung? Welche Schritte kann ich zur Klärung einschlagen? Beide Kinder würden niemals ihren Vater anzeigen. Ebensowenig würden sie mich anzeigen. Ich selber habe ja keine rechtliche Handhabe, sondern nur meine moralische Verpflichtung

Weiß jemand Rat???