Ich möchte heute mal vertretungsweise das Problem einer Kollegin schildern, sie wurde bezüglich einer (rechtsverbindlichen) Antwort bisher selbst nicht im Internet fündig: Sie ist Mieterin in einem Mietshaus, zu dem auch Grünanlagen gehören. Bisher hat sie die Wildvögel immer gefüttert, indem sie Vogelhäuschen ans Geäst der umliegenden Sträucher vor dem Haus befüllte. Ihre neue Obermieterin muss wohl ziemlich garstig und tierfeindlich sein, sie hat wohl die Vogelhäuser immer "entsorgt" (heißt: sie hat sie einfach abgenommen und verschwinden lassen, ohne meiner Kollegin auch nur zu sagen, wohin, naja, meiner Meinung nach ist das allein eigentlich schon Diebstahl, oder wie seht ihr das?) Nun füttert sie die Vögel neuerdings, indem sie Sonnenblumenkerne auf ein ungenutztes Grünteil hinter dem Haus streut, vor den Sträuchern, wo ehemals die Vogelhäuser hingen - welches die Tiere wohl auch dankbar annehmen. Die Nachbarin hat wohl nun Rabbatz gemacht und sich beschwert darüber und noch über einiges andere. Daraufhin hat meine Kollegin ein Schreiben vom Vermieter erhalten, es sei ihr verboten, die Vögel durch das Werfen von Vogelfutter auf das Grundstück zu füttern. Da sie ziemlich tierlieb ist und der Winter vor der Tür steht, hat sie sich sehr aufgeregt über diese Mitteilung, und ich selbst kann das eigentlich auch nicht so recht nachvollziehen. Meine Fragen nun wären: Hat der Vermieter das Recht, ihr das Füttern auf die geschilderte Art und Weise zu verbieten? Noch dazu im Winter? Offenbar verscheucht die o. g. Nachbarin auch alle Vögel, die sich dem Vogelhäuschen auf dem Balkon nähern wollen, schon im "Anflug". Ist DAS denn "koscher" und kann man ihr das verbieten? Soweit ich weiß, darf man Wildvögel zumindest durch Aufstellen eines Vogelhauses auf dem Balkon füttern, oder irre ich mich da? Gibt es dazu irgendein Gesetz, eine Verordnung, einen dokumentierten, nachlesbaren Link ( mit Aktenzeichen) von irgendeinem Gerichtsbeschluss (oder im Gegenteil einen darüber, dass man Wildvögel sehr wohl auf diese Weise und unter den gegebenen Umständen füttern darf?)

Meine 2. Frage: Können bestehende Hausordnungen von Vermietern ständig geändert oder erweitert werden nach Gutdünken und ohne vorherige Rücksprache mit bzw. Einverständnis durch den/die Mieter? Oder gelten in erster Linie die Festlegungen im Mietvertrag?

Und noch eine 3. Frage ähnlichen Inhalts: Dürfen Haustiere auf dem Grundstück nahe eines Mietshauses (dazu gehörend) begraben werden, wenn es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt? (auch hier wäre ich dankbar für einen entsprechenden Link)

Vielen Dank schon einmal vorab für hilfreiche Antworten!

VG, Stiefvaeterchen