Antwort
Also ich würde sagen als erzieherische Maßnahme ja. Allerdings darf sie das Gerät dann eigentlich nicht selbst behalten/benutzen und muss es im Zweifelsfall an deinen Vater weiterleiten. Jedenfalls dürfte er das verlangen. Anders sieht die Sache jedoch aus wenn du volljährig bist, denn dann muss sie keine Erziehung mehr vornehmen und darf dir dein Eigentum eigentlich nicht abnehmen. Bzw das deines Vaters oder irgendeines anderen Menschen, der dir das Objekt freiwillig überlassen hat (also nicht geklaut :)