Ich habe einem Bekannten aus Dummheit Geld geliehen, das dieser nicht zurückzahlte. Nun habe ich vor Gericht Recht bekommen und einen "Titel" für das Restdarlehen das auch verzinst wird.

Der Bekannte arbeitet mehr oder weniger und durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kommt das Geld stückweise.

Mein Anwalt behält das Geld vorerst mit der Begründung ein, damit die Anwalts-, Gerichts- und Pfändungskosten zu begleichen. Bisher habe ich noch keinen Euro gesehen. Auf der anderen Seite sagt er, dass ich das Darlehen gemäß den Zahlungen des Bekannten runterrechnen soll, quasi als ob das Geld zur Darlehenstilgung verwendet worden wäre. Das kann doch nicht sein, oder?

Wie sind die Zahlungen nun zu verrechen? Zuerst zur Kostendeckung oder zur Schuldentilgung?

Ich hoffe hier weiß jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen. Vorab herzlichen Dank :-)