Unser Lieferant belieferte uns zu spät mit Rohmaterial.

Um unseren Kunden dennoch rechtzeitig beliefern zu können, veranlassten wir Sonderfahrten zum Kunden. Diese Kosten möchten wir nun an unseren Lieferant weitergeben.

Handelt es sich dabei um eine "einfache" Weiterberechnung von Kosten - somit mit USt-Ausweis?

Oder ist das ganze als echter Schadensersatz zu deklarieren - also ohne USt-Ausweis? Mangels Leistungsaustausch zwischen unserem Lieferanten und uns?

Oder gar als unechter Schadensersatz - und somit wieder mit USt-Ausweis?

Wie würde der Fall zu beurteilen sein, wenn unser Lieferant die Sonderfahrten veranlasst hätte?