Guten Tag,

ich arbeite seit dem Jahr 1997 als Rechtsanwaltsangestellte, hatte damals in der Ausbildung jedoch die Abschlussprüfung nicht bestanden. Trotzdem arbeite ich in diesem Beruf ganz normal weiter.

Hätte ich irgendwelche Möglichkeiten durch die lange Berufserfahrung diesen Beruf anerkennen zu lassen oder welche Wege gibt es -ohne nochmalige Wiederholung der Prüfung- etwas Vergleichbares zu erreichen?

Bin für jede gute Antwort sehr dankbar :(

LG