Hallo zusammen,

ich möchte in eine andere Stadt ziehen. Im Moment bin ich noch nicht von den Ämtern abhängig, da aber meine Arbeit wegfallen würde, müsste ich Grundsicherung beantragen. Der Sozialdienst hat mir gesagt, ich muss die zukünftige Wohnung NICHT genehmigen lassen, da ich noch nicht beim Sozialamt angegliedert bin. Müsste also erst den Mietvertrag unterschreiben und dann zum Sozialamt gehen. Jetzt die Frage, wenn ich zum 1.11. einziehe und eine Woche später Grundsicherung beantrage, übernimmt das Amt dann rückwirkend für November die Mietkosten? Bezahlt das Amt im gleichen Atemzug wie ich die Wohnung nehme?