Hallo. Habe vor 1 Woche einen seltenen Saab Cabrio gekauft. Habe mein Auto zu ATU gegeben, um die Reifen auswuchten zu lassen und um die Spur neu einstellen zu lassen. ATU hat den Wagen nach Probefahrt durch einen Unfall zerstört. Totalschaden lt. Gutachter. Kann mir jemand sagen, wer die Kosten für den Gutachter übernimmt? Kann ich die bei der Versicherung von ATU einreichen? Anwältin sagt zu mir, ich werde von meiner Versicherung hochgestuft! Andere sagen, die ATU muss haften. Ich bin zwar der Halter, hatte aber doch mit dem Unfall nichts zu tun. Weiss da jemand mehr. Habe mich schon wundgegoogelt, aber finde keinen Gesetztestext im BGB.