Ich möchte gern wissen, ob man einen Termin beim Jobcenter trotz Krankschreibung wahrnehmen muss? Ich habe eine Bekannte, 58 Jahre alt, die nach langjähriger Tätigkeit bei einer Reinigung vor 3 Jahren ihren Job verloren hat, weil die Reinigung

Insolvenz anmelden musste. Jetzt ist sie seit einem Jahr krankgeschrieben, wegen Arthrose im Knie, Rücken, in den Fußgelenken und großer Bandscheibenvorfall LWS.

Nun musste sie zur Untersuchung zu einem Gutachter, der ihr dann sagte, dass sie eine sitzende Tätigkeit ausführen kann und hat das dem Jobcenter mitgeteilt. Jetzt hat meine Bekannte einen Termin beim Jobcenter zur Besprechung der Untersuchungsergebnisse sowie zur Berufsberatung. So steht es in der Einladung. Die Bekannte ist aber derzeit krankgeschrieben. In dem Schreiben vom Jobcenter stand auch, dass ein ärtzliches Attest nicht ausreicht, sollte sie zu dem Termin nicht kommen, müsste sie eine sogenannte Wegeunfähigkeits Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Diese Bescheinigung würde der Arzt auch ausstellen, aber jetzt meine Frage:

Sollte sie nicht doch besser hinhumpeln, ich würde sie auch bis zum Jobcenter fahren und ihr beim Reingehen helfen oder akzeptiert das Jobcenter so eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder ist mit Repressallien seitens des Jobcenters zu rechnen?