Vor Gericht wurde ein Beschluss bestimmt, in dem mein Ex Mann die Pflicht hat, die Wohnung mit allen Sachen zu räumen und mir die Wohnung zu überlassen. Aber seit dem festgelegten Datum sind nun 2 Monate vergangen und er ist noch immer in der Wohnung. Im ersten Versuch eine Räumungsklage durch zu bringen scheiterte, da laut der Gerichtsvollzieherin ein Mensch nicht einfach so auf die Straße gesetzt werden kann. Nun wurde im Nachhinein nochmal ein Schreiben von dem Richter angefertigt, dass sie verpflichtet ist die Räumung durchzuführen. Mein Ex Mann meinte aber, dass ich ihn nie raus bekommen werde. Wird nun die Räumung im zweiten Anlauf durchgeführt oder darf er so lange in der Wohnung bleiben bis er geht?