Assistenzhunde haben generelles Zutrittsrecht in allen Lebensmittelgeschäften, sie dürfen auch in Arztpraxen und Krankenhäuser, es gibt verschiedene Arten von Assistenzhunde ua der Blindenführhund. http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/MitBlindenhundLebensmittelgeschaeft.html?nn=406624