Hallo,

Ich habe demnächst mein mündliches Abitur in Deutsch in BW. Da ich eine Panikstörung habe (befinde mich in stationärer Behandlung), hatte ich mit der Schule abgeklärt morgens als erste dran zu kommen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Dies wurde jedoch nicht beachtet. Bei einer anderen Person mit Prüfungsangst schon. (Es wird an 2 Tagen geprüft, somit wäre es eigentlich kein Problem, dass wir beide morgens dran kommen.)

Jetzt weiß ich ziemlich sicher, dass ich in der Wartezeit mit einer Panikattacke rechnen muss, was natürlich meine Leistung beeinträchtigt.
Kann ich noch irgendetwas erreichen? Also Schadensersatz oder ähnliches? Die gesamte Schulleitung ignoriert mich aktuell.

Viele Grüße