Der Kauf von Raubkatzen ist nicht verboten solange diese nicht unter Artenschutzbestimmungen fallen die den Handel und Erwerb einschränken. Eine Frage des Preises. Die Haltung ist nach Landesstraf und Verordnungsgesetz genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss beim Ordnungsamt beantragt werden. Da geht es um Fragen der Sicherheit (Ausbruchssicherung). Das Veterinäramt wird fast immer beteiligt wenn irgendwas mit Tieren ist, hat aber nur zu prüfen, ob der Halter über eine ausreichende Sachkunde verfügt bezüglich Haltungsansprüche, Pflege und Versorgung. Eine 11er Tierschutzgesetz Erlaubnis ist nur bei gewerbsmäßigen Handel, Zucht oder Einsatz z.B. Zirkus erforderlich. Und für alle "Herdentierdenker": Raubkatzen, vor allem männliche Exemplare, sind ausgesprochene Einzelgänger, nix paarweise Haltung! Fazit: leider kann sich jeder Depp ein Nashorn kaufen, wenn er das nötige Kleingeld dafür hat. Tiger gibt es immer wieder mal zum Sonderangebot, weil Zirkus pleite und die Amtstierärzte nicht wissen wohin damit, es ist extrem schwierig diese zu vermitteln. Landräte haben kein Interesse diese auf Staatskosten "durchzufüttern" und die Tierärzte verweigern das Einschläfern aus moralisch-ethischen Gründen. Bisher konnte sich unsere Bundesregierung nicht zu einem generellen Verbot der privaten Haltung von Grosskatzen, Elefanten, Nashörnern etc. Entschließen, leider. Auch eine generelle Erlaubnis zum Einschläfern von problematischen Grosstieren, um die Staatskasse nicht dauerhaft zu belasten wäre überlegenswert. So mancher Kämmerer könnte auch auf die Idee kommen das Tigerfell und Knochen an Liebhaber zu verkaufen ....bisher trägt die Allgemeinheit/Steuerzahler die Kosten von zahlungsunfähigen Tierhaltern. Insgesamt eine unglückliche Situation mit m.E. zu wenig öffentlichem Diskurs

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