Hallo,

ich bin Lehrerin und sammel jeden Monat eine Klassenkasse von meinen Schülern ein, die ich verwalte. Nachdem ich wegen einer Stimmbandentzündung länger krank war, habe ich heute an die Tafel geschrieben von welchen Schülern ich noch Klassenkasse bekomme und welche schon bezahlt haben, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Soll natürlich nicht ewig stehen bleiben, aber mal so ein paar Tage zur Erinnerung, damit es auch ankommt. Ich persönlich habe das als nicht so tragisch empfunden, da ich es auch aus alten Schulen so kenne und es mit diesem Vorgehen bisher keine Probleme gab. Nun hat mich aber ein Vater angerufen und zu bedenken gegeben, dass dieses Vorgehen gegen den Datenschutz verstoße und so überhaupt nicht gehe. Ich möchte meine Schüler natürlich nicht diskreditieren und auf keinen Fall gegen den Datenschutz verstoßen. Aber ein bisschen Druck möchte ich mit der im Klassenraum "öffentlichen" Erinnerung natürlich schon ausüben, damit das Geld auch ankommt. "Zahlungsschwache" Schüler habe ich davon allerdings ausgenommen, da ich mit ihnen bereits interne Regelungen getroffen habe. Habe mich mal im BGB umgeschaut, aber nichts zu Datenschutz und Klassenkasse gefunden. Kennt sich da vielleicht jemand aus? Hat vielleicht noch jemand eine andere Idee, wie eine "Erinnerungsstütze" aussehen könnte? Ich dachte auch an Zettel, aber wie ich meine "Pappenheimer" kenne, verschwinden die auf nimmer Wiedersehen in den Schultaschen.