Darf mir das Nachschreiben einer Klausur verweigert werden?

Hallo,

entschuldigung für den kommenden Roman, muss es leider etwas genauer beschreiben.

ich besuche die 13. Klasse eines Gymnasiums in RLP und hätte Freitag vor 2 Wochen eine Klausur in Informatik schreiben sollen. Die Klausur stand in der 5. und 6. Stunde an und ich war von der 1-4 Stunde in der Schule. Nun musste ich allerdings aufgrund eines unwohlseins die Schule kurz vor der Klausur verlassen. Natürlich weiß ich, dass ich einen Attest brauchen würde, deshalb bin ich direkt zum Arzt und habe mich von meiner Freundin, die den selben Informatik Kurs besucht, bei meinem Info Lehrer abmelden lassen (!). Der Arzt schreib mich auch noch für den Montag und Dienstag krank, sodass ich am Mittwoch wieder in der Schule war. An diesem Mittwoch habe ich allerdings noch nicht den Attest abgegeben, da ich an diesem Tag nicht meinen Stammkursleiter hatte (habe ich in 14 Jahren Schule immer so gemacht). So, nun zum Problem: Mein Info Lehrer meint nun mich die Arbeit nicht nachschreiben zu lassen, weil ich a) nicht persönlich bei ihm war um mich abzumelden und b) den Attest nicht am Mittwoch bei ihm abgegeben habe. Die Arbeit wurde somit mit 0 Punkten bewertet.

Nun meine Frage: Steht irgendwo geschrieben, dass ich mich a) unbedingt persönlich abmelden muss und b) dass ich den Attest direkt abgeben muss wenn ich wieder in der Schule bin, auch wenn ich an diesem Tag nicht den Lehrer habe, dem ich solche Dinge geben muss?

Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten.

Grüße

Schule, Recht, Gesetz
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