Die Tochter meines Mannes (15, gemeinsames Sorgerecht mit KM) möchte nicht mehr bei ihrer Mutter leben. Sie möchte in einer Wohngruppe untergebracht werden. Mein Mann und ich möchten das nicht, sondern möchten gerne das die Tochter zu uns zieht. Können wir uns gegen eine Unterbringung aussprechen und lediglich ambulante Hilfen in Anspruch nehmen? Gibt es hierzu Gesetze, oder nur die Zielstellung der Jugendhilfe-Rückführungen in die Familie? Ausreichende Ressourcen sind bei uns gegeben.