Hallo Zusammen,
wie ist die Ruhezeit bei einem Bereitschaftseinsatz rechtlich geregelt?
Zählt die Ruhezeit, ab dem Ausstechen bis zum Einstechen an meinem festgelegten Arbeitsort?
Oder
Zählt die Ruhezeit, ab dem Ausstechen bis zum eingegangen Anruf des Bereitschaftseinsatzen. (Wenn ich Mitten aus der Nacht geholt werde, ist meine Ruhezeit ja hier schon unterbrochen?)
Kann mir jemand diese Frage beantworten, am besten anhand des Arbeitszeitgesetzen. Hier steht ja auch geschrieben "ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden". Ich werden ja durch den Anruf unterbrochen oder?
Vielen Dank im Voraus
Steffen