Hallo. Ich habe, nach Erlaubnis vom Vermieter, einen deckenhohen Einbau-Kleiderschrank entfernt. Wir haben in der gesamten Wohnung Holzdecken, nach entfernen des Schrankes kam zum Vorschein, dass die Holzpanelle nur bis zum Anfang des Schrankes gemacht wurden. Somit fehlt das gesamte Stück, wo der Schrank stand.

Jetzt stell ich mir die Frage wie ich damit umgehe? Muss der Vermieter die Decke erneuern? Schließlich habe ich die Wohnung mit Holzdecken gemietet.