Hallo, ich habe eine frage, ob es erlaubt ist in Baden-Württemberg einen schüler im nächsten schuljahr nachsitzen zu lassen, wenn es sich dem schuljahr ende nähert. Beispiel: 5. Klasse schüler kommt am vorletzten schultag zu spät , und muss in der 6. Klasse nachsitzen. Ist sowas erlaubt?