Ich habe jetzt das hier gefunden: Rechtstipp: Dreiradroller und Autoführerschein Kaufinteressenten eines Dreiradrollers, die nicht über einen Führerschein Klasse A verfügen, sollten in den Kaufvertrag die verbindliche Zusicherung des Verkäufers aufnehmen lassen, dass der Roller als Kraftfahrzeug der Klasse L5e zugelassen werden kann. Nur so erhält der Käufer Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn der Roller doch nicht als zweispuriges Fahrzeug zugelassen werden kann.
Kaufinteressenten eines Dreiradrollers, die nicht über einen Führerschein Klasse A verfügen, sollten in den Kaufvertrag die verbindliche Zusicherung des Verkäufers aufnehmen lassen, dass der Roller als Kraftfahrzeug der Klasse L5e zugelassen werden kann. Nur so erhält der Käufer Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn der Roller doch nicht als zweispuriges Fahrzeug zugelassen werden kann.
Das Fahren von Motorrollern über 50 bzw. 125 Kubikzentimetern Hubraum (bei Erwerb des Führerscheins Klasse 3 alt vor dem 01.04.1980) mit dem Autoführerschein war bisher in Deutschland nicht möglich.
Dies galt auch für die seit einigen Jahren auf dem Markt erhältlichen Dreiradroller. Sie waren bisher ausnahmslos als Krafträder zugelassen, da ihnen die wesentlichen Merkmale eines zweispurigen Fahrzeugs – insbesondere eine Mindestspurbreite von 460 Millimetern und eine Fußbremse - fehlten.
Nur in wenigen Fällen gelang es Besitzern von Dreiradrollern nach Umbauten und Einzelabnahme eine Zulassung als zweispuriges Fahrzeug zu erreichen und damit die Erfordernis einer Fahrerlaubnis der Klasse A bzw. A1 zu umgehen.
Nunmehr gibt es auf dem Markt Dreiradroller, die auch ohne Umbauten und Einzelabnahme bereits vom Hersteller aus die Erfordernisse an ein zweispuriges, dreirädriges Kraftfahrzeug erfüllen und mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.
Federführend ist hierbei der Hersteller Piaggio mit seinem Roller MP3LT.
Dieser neue Dreiradrollertyp für die Führerscheinklasse B zeichnet sich dadurch aus, dass er an der Vorderachse zwei Räder hat. Diese sind parallel montiert, erlauben aber dank einer gelenkigen Achsmechanik auch Schräglagen. Eine intelligente Roll-Lock-Verriegelungsautomatik verbindet die beiden Vorderräder auf Tastendruck fest. Und zwar auch im Fahren, sofern der Gasgriff geschlossen und das Tempo geringer als zehn km/h ist.
Die Spurbreite beträgt mehr als 460 Millimeter und zusätzlich zu den Bremsen am Lenker gibt es noch die Möglichkeit einer Bremsbetätigung per Fuß.
Diese technische Voraussetzung, führt dazu, dass dieses Fahrzeug rechtlich als zweispuriges dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e anzusehen ist.
Und dies hat wiederum zur Folge, dass ein solches Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse B bzw. Klasse 3 (alt) gefahren werden darf. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Hubraum der Motor hat.
Gegenwärtig wird eine Spitzenmotorisierung mit 399 Kubik und einer Leistung von 25 kW angeboten.
Quelle: Adac