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Ja, kann man meiner Meinung nach in manchen Fällen. Falls es ein Werbegeschenk im Rahmen eines Abos war: Es handelt sich hier nicht um eine Schenkung, sondern um einen Erwerb (also Abo + "Geschenk"). Wenn du allerdings etwas auf einem Messestand in die Hand gedrückt bekommst, ist das etwas anderes.