Die Strafe für eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung richtet sich für beteiligten Personen nach dem Grad ihres Mitwirkens an der Tat. Das Strafrecht bestimmt folgendes: Handelte es sich um Mittäter, werden alle Beteiligten jeweils als Täter bestraft (§ 25 Absatz 2 StGB).
Eine besondere Politikerin (Kanzlerin oder Bundespräsidentin) zu sein bzw. gewesen zu sein, denn derart Straßen bzw. Schul-Benennungen finden erst nach dem Ableben der jeweiligen Person statt!
"zu erschleichen" ? Du beabsichtigst demzufolge einen vorsätzlichen und arglistigen Betrug/Täuschung durchzuführen. Derart stellt bereits einen Straftatbestand dar und ist unter § 263 StGB , § 123 BGB geregelt.
Bei einem Widerruf einer Bewährungsstrafe , kann es durchaus sein, daß dann das Gericht die verhängte Gefängnisstrafe (also in diesem Fall 7 Monate) zur Ableistung in einer JVA dem Verurteilten auferlegt.
Viel Bewegung und Sport machen, nicht rauchen, gesundes Essen und keinen Alkohol trinken ! Zusätzlich können Medikamente also Tabletten dabei unterstützend wirken. Diese sollte allerdings der Hausarzt verordnen.
Nein, körperliche Misshandlungen also schlagen, sind nicht erlaubt und wird auch seitens der Betreuer so auch nicht durchgeführt, die wollen nämlich ihren Job beibehalten und nicht mit der Justiz im Clinsch liegen.
Na so wie es dasteht, daß du ein kollegiales Verhältnis zu deinen Kollegen und auch Vorgesetzten hattest und deine Auftrittsweise in der Firma zu einem positiven Betriebsklima beigetragen haben, auf Deutsch, du hast bei deinen Kollegen und Vorgesetzten keinen Stress gemacht und bist denen nich quer gekommen.
Meiner (zukünftigen) Ehefrau gebe ich in dieser Angelegenheit volle Eigenentscheidung für welches Kleidungsstück sie sich entscheidet. Ok, wenn sie in absolut unpassender Kleidung mit mir wo hingehen wollte, sagen wir mal als Beispiel auf eine Beerdigung und das in einem extremen Sexy Outfit also komplett unpassend, da würde ich natürlich Einspruch bei ihr einlegen, der Rest wäre mir vollkommen egal was sie für sich aussucht.
Deine Schulden beim alten Versorger werden dir nicht erlassen, nur weil du umziehst, egal in welche Stadt oder Bundesland. Du bekommst vom alten Energieunternehmen weiterhin Mahnungen zugestellt mit Aufforderung der Zahlung der offenstehenden Restschuld. Wenn es dann zu keiner Zahlung deinerseits kommt, dann hast du RuckZuck den Gerichtsvollzieher oder ein Inkasso-Unternehmen an der Backe und die holen sich dann schon ihr Geld. Versuche deine Schulden mittels Ratenzahlung dem Ex-Lieferanten (Energie) anzubieten bzw. auch zu begleichen um weitere unnötige Folgekosten (Gerichtsvollzieher Gebühren, Inkasso-Gebühren sowie Zinsen) zu vermeiden. Bedenke auch hierbei, daß bei Nichtzahlung deiner Schulden du einen Negativen SCHUFA Eintrag bekommen wirst, der sich auf deine spätere Geschäftsbonität sehr schlecht macht.
Manchmal sogar unter 5 Minuten, kommt eben immer darauf an wie ich gerade so drauf bin.
Wenn du derart wirklich als "dein Lebensziel" in Betracht ziehst, solltest du dir darüber mal Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll wäre einen Therapeuten oder ähnliches aufzusuchen um dir in derart Sache helfen lassen zu können, denn "Gesund" ist derart Einstellung jedenfalls nicht. Abgesehen davon, deine Eltern werden dich sicherlich in deinem Vorhaben nicht unterstützen.