Meine gemietete Garage hat einen Wassereinbruch. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt und können die üblichen 40% angewendet werden?

Ausgangslage: Durch das Mauerwerk drückt eine Menge Wasser in das Innere der Garage und hinterlässt grossflächig Pfützen. Die darüber angelegte Wiese gibt das Wasser kontinuierlich an die Mauer ab. Der Wassereinbruch ist keine Folge von Hochwasser oder Überschwemmung.

Ist bin der Meinung eine Mietminderung in Anspruch nehmen zu dürfen, weil sich die Feuchtigkeit negativ auf die darin gelagerten Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Fahrrad) auswirkt.