Hallo,

Im Sommer 2012 musste ich für mein Studium ein 8 wöchiges Vorpraktikum absolvieren. Während des Praktikums war ich durch eine Haftpflichtversicherung versichert. Bei einer Fahrt mit einem der firmeneigenen Kombis bzw. nach einem Wendemanöver fuhr 4 Autos hinter mir ein Auto auf das dritte auf. Ich habe von all dem nichts mitbekommen und bin dann einfach weitergefahren. Wochen später kam ein Anruf von der Polizei, die meinte ich, dass ich diesen Unfall verursacht hätte. Ich habe mich diesbezüglich nicht geäußert und habe trotzdem die verlangten 100 € der Klage aus öffentlichem Interesse (Überqueren einer durchgezogenen Linie) der Staatsanwaltschaft der Stadt, in der dies passierte, auch bezahlt. Meines Führerscheines konnte ich nun nicht mehr belangt werden, aber heute kam nun zusätzlich die Privatklage des Fahrers des PKWs rein, der aufgefahren ist. Zusammengerechnet müsste ich nun stolze !!! 2000€ !!! zahlen, die ich als Student schlicht und ergreifend nicht zahlen kann. Und genau diesbezüglich habe ich eine Frage: Müsste in diesem Fall die Versicherung den Schaden des Autos des Klägers zahlen oder bin ich gezwungen, die 2000€ aus eigener Tasche zu bezahlen? Vielen Dank schon einmal im Vorhinein! Hoffentlich kann mir jemand helfen, Grüße Nicolai