Meine Freundin arbeitet für ein Zeitarbeits Unternehmen. Im Vertrag ist nichts geregelt bzw: genau definiert wie es sich zu verhalten hat. Nun gab es ein Mitarbeiterschreiben, wo drin steht " In Einsatzfreien Zeiten müssen sie jederzeit auch mit einem kurzfristigen Einsatz rechnen" Das ist die einzigste definition. Sie arbeitet im 3 Schichtbetrieb Früh-Spät-Nacht. Nun wurde vor ein Paar Tagen angerufen um 14:10 ( keine ausrede hatten Funkloch ) sie solle noch zur Spätschicht kommen. Da sie an dem besagten Tag nun nicht ans Telefon gegangen ist, gab es eine Abmahnung, weil sie mit diesem Verhalten gegen ihre Pflichten im Arbeitsvertrag verstößt. Rein Prinziepiell weil nichts definiert ist, ist sie mit dieser aussage 24 std am Tag egal ob vor der Schicht oder wenn sie schon begonnen hat, immer auf Abruf?! Wo greift da unser Recht? Habe von einer 4 Tage Regelung gelesen. Wenn das neben der Normalen Arbeit mal passiert, geht man auch hin. Sie war immer da, ist zuverlässig, Pünktlich etc. Normal halt. Die schießen gleich mit Kanonen auf Spatzen, sie hat ab März Neue Arbeit und neuen Arbeitgeber. Wir sind trotzdem bereit Zeit und Energie aufzuwenden um solchen Firmen ebenfalls ein vorm Bug zu schießen. Die meißten würden mit neuer Arbeit das Thema abschließen, wollen nicht kleinlich wirken aber gegen sowas muss mehr getan werden. Auch wenn sie es aus der Not ( sonst Arbeitslos ohne Geld) unterschrieben hat, es ist nun mal so, trotzdem muss es doch irgendwo grenzen geben?!