Hallo an alle,

ich habe über ebay kleinanzeigen einen tennisschläger verkauft und dazu 3 bilder mit eingefügt. eins habe ich selbst geschossen und zwei habe ich aus dem internet heruntergeladen (die sahen schöner, professioneller aus mit schönem weißen hintergrund). es hat jemand den schläger gekauft, ihn auch per post von mir erhalten und nun schreibt er mir, dass auf dem einen bild ja griffstärke 3 abgebildet war (das war das eine bild aus dem internet, wo die griffstärke ganz minimal zu sehen ist, aber so klein das man extrem heranzoomen muss-die Zahl -3 ist wirklich kaum zu erkennen und fast verpixelt) der schläger aber in wirklichkeit griffstärke 1 hat. der käufer möchte nun das ich die portokosten übernehme und den schläger zurücknehme oder ich ihm 9 euro zahlen soll, da er so material kaufen würde um die griffstärke anzupassen. im beschreibungstext bei ebay kleinanzeigen habe ich nichts über eine griffstärke geschrieben, denn davon hatte ich auch keine ahnung das es die überhaupt gibt. jetzt droht er mir mit rechtlichen konsequenzen und will seinen anwalt einschalten. was soll ich machen? als privatperson schreibe ich auch immer in meinen beschreibungstext: "Als Privatverkäufer schließe ich jede Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme der Ware grundsätzlich aus."

ich bin der meinung, er hätte mich doch definitiv vorher fragen müssen, ob der schläger auch wirklich diese griffstärke 3 hat (man sieht ja auch sofort, dass es sich bei den letzten beiden bildern um internetbilder handelt und wie geschrieben die Zahl ist kaum zu erkennen).

Soll ich ihm die 9 Euro überweisen und ich habe ruhe oder wie seht ihr das?

Danke!!!

Es wäre schön wenn ihr m ir weiterhelfen könntet!