Inwiefern sind Lehrer verpflichtet, ein „Nicht genügend“ frühzeitig mitzuteilen (Österreich)?
Die Hintergrundgeschichte: In der Klasse meiner Freundin wurde ihnen heute mitgeteilt (letzter Freitag war Notenschluss), dass 6 Leute ein „Nicht Genügend“ in einem eher unwesentlichen Nebenfach bekommen.
Der Lehrer hat die betreffenden Schüler zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass ihre Leistungen mit „Nicht Genügend“ zu beurteilen wären und hat ihnen somit auch keine Möglichkeit gegeben, sich zu einer mündlichen Prüfung gemäß §5 Leistungsbeurteilungsverordnung rechtzeitig anzumelden.
Gemäß §19 Schulunterrichtsgesetz, Absatz 3a hat der Lehrer jedoch den Eltern sowie der Schülerin/dem Schüler „unverzüglich“ mitzuteilen, dass die Leistung mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre, um das Frühwarnsystem zu nutzen.
Meine Frage ist jetzt also: Wie können die Leute, die einen 5er haben, dagegen vorgehen bzw. ist das überhaupt möglich?