Folgendes Problem: Nach jahrelanger Lärm- und Geruchsbelästigung seitens meiner Nachbarn habe ich eine Beschwerde an meinen Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) gerichtet. Das Resultat war eine Abmahnung vom Vermieter an mich aufgrund einer falschen Gegendarstellung meiner Nachbarn. Um mich gegen die ungerechtfertigte Abmahnung zu wehren, beauftragte ich eine Rechtsanwältin nachdem ich mir vom Amtsgericht einen entsprechenden Berechtigungsschein geholt hatte. Die Anwältin hat ein Schreiben an meine Vermieter verspätet und erst auf Nachfrage meinerseits verschickt, wodurch ein wichtiger Gesprächstermin mit der Gegenseite verstrichen ist. Da meine Nachbarn mit ihren Belästigungen fortfahren habe ich die Anwältin nach fast vier Wochen gebeten, einen erneuten Brief an die Gegenseite zu verfassen. Erst daraufhin hat sie mir mitgeteilt, dass ein Schreiben der Gegenseite schon vor zwei Wochen bei ihr eingegangen ist, worin diese sich unter anderem darüber beschweren dass ich nicht zu dem Gesprächstermin erschienen bin. Zudem hat sie die Bitte um ein erneutes Schreiben mit dem Hinweis abgelehnt es handle sich dabei um einen neuen Vorgang und sie bräuchte einen erneuten Berechtigungsschein. Anderenfalls würde mich dieses erneute Schreiben 300 Euro kosten. Muss ich mir ein solches Verhalten gefallen lassen weil ich "nur" einen Berechtigungsschein gebracht habe? Und es kann doch nicht sein dass ein paar Zeilen an die Gegenseite 300 Euro kosten. Für kompetente Ratschläge wäre ich sehr dankbar