Hallo 😊

Folgender Beispiels-Fall:

Mann ist 2. mal verheiratet, Ehe geht in die Brüche, Mann lässt sich das 2. mal scheiden.

Ehefrau 1) war 15 Jahre mit ihm auf dem Papier verheiratet. Ist seit der Hochzeit nur halbtags arbeiten gegangen und ist jetzt wieder verheiratet.

Ehefrau 2) war schon mal anderweitig verheiratet, hat ein Kind aus erster Ehe, ist geschieden, Versorgungsausgleich hat nicht stattgefunden. Ist seit längerem voll erwerbsgemindert und bezieht Erwerbsminderungsrente.

  1. Frage) Wer erhält Ehegattenunterhalt?

Zweiter Fall:

Mann ist 2. mal verheiratet. 1. Frau hat gerichtlich Anspruch auf Ehegattenunterhalt. (Versorgungsausgleich)... Andere Daten wie oben (Ehefrau 1).

Ehefrau 1 heiratet wieder. Muss "Mann" Ehefrau 1 noch Unterhalt zahlen?

Bin gespannt auf Eure Antworten 😁