Guten Tag,

Ich habe am 17.03. einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen. In diesen Schreiben steht, dass gegen mich eine Viermonats-Frist eingeräumt wird, da gegen mich in den letzten zwei Jahren kein Verbot verhängt wurde.

Ich habe also nach eintritt der Rechtskraft, vier Monate zeit (eintritt 15.04) den Führerschein abzugeben?

Heute bekam ich einen weiteren Brief. Ich habe bis zum 22.05 zeit mich bzgl. der beabsichtigten Entziehung zu äußern oder den Lappen bis dahin freiwillig abzugeben, da sonst Verwaltungskosten anfallen würden, wenn es zu einer Entziehung kommt.

Nun zu meinen Fragen:

Darf ich jetzt nur noch bis zum 22.05 Auto fahren?
Darf ich bis zum 15.08 noch Auto fahren? (Viermonatsfrist -> rechtsgültig ab 15.04)
Was würden da für kosten aufkommen, wenn ich den Führerschein nicht freiwillig abgeben möchte?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ^^

Freundliche Grüße