Guten Morgen,

in der Hoffnung hier auf Personen zu treffen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Mein Kind wohnt in Spanien bei der spanischen Mutter. Wir haben keinen Bezug zueinander. Ich zahle monatlich meinen Unterhalt. Da das Kind in Spanien lebt, ist die Düsseldorfer Tabelle nicht relevant. Wir haben uns nach der Geburt außergerichtlich auf eine Unterhaltshöhe geeinigt. Seit 2 Jahren bekommt die Mutter nun deutsches Kindergeld on top. Fraglich ist nun, ob ich das halbe Kindergeld von meinem bisherigen Unterhalt abziehen darf, also 125€? Keine Behörde kann mir dazu etwas rechtsverbindliches sagen.
Vielleicht gibt es hier unter den Lesern auch einen Unterhaltspflichtigen, der sein Kind im EU-Ausland hat.

Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße