Wann gilt etwas als ,,Schwebend Unwirksam "
Ich bin 16 Jahre und habe mir vor 3 Monaten etwas gekauft, was meine Eltern nicht wussten!
Was ich nicht richtig verstehe, bei mir zählt ein Kaufvertrag als ,,Schwebend Unwirksam", müssen dann meine Eltern innerhalb von 2 Wochen ihre Einverständnis geben ? Wenn nicht ist der Vertrag dann unwirksam ??
Können meine Eltern dies dem Händler vorhalten ??
Recht,
Jura