Die Gurndschulzeit ist zu Ende und die Klassenkasse soll aufgelöst werden.

Nun gibt es Streit über die Höhe der Auszahlung.

Laut Schule sind die Gelder, die bei schulischen Aktionen als Spende eingenommen wurden zwar im Rahmen der Schule für die Klasse bzw die Kinder verwendbar, aber dürfen nicht an Einzelne ausgezahlt werden.

Der Kassenwart hat demnach informiert, das nur die Restgelder der ursprünglich eingezahlten Elternbeiträge ausgezahlt werden können.

Jetzt drohen einige Eltern mit Strafanzeige wegen Veruntreuung.

Was kann ich tun und welche Rechtsgrundlage gibt es hierzu?