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Antwort
USK bedeutet nicht "unfreiwillige Selbstkontrolle" sondern "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" und Träger ist die "Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH".
Die Beschränkungen gemäß JuSchG beziehen sich hier auch nur auf Kennzeichnung und Vertrieb. D.h. das Spielen dieser Titel von Kindern, die unter der empfohlenen Altersgrenze liegen ist nicht strafbar - weder für sie, noch für deren Erziehungsberechtigten. Doch Vorsicht: Innerhalb eines Verfahrens vor dem Familiengericht kann dies als Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Nicht-Nachkommen der elterlichen Fürsorge gewertet werden.