Hallo!

Ich befinde mich in der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin in Niedersachsen. Jetzt wurde bei uns eine neue „Regelung“ festgelegt und zwar dürfen wir TROTZ AU nur insgesamt 6 Fehltage im ganzen Halbjahr haben. Wie man aber ja von ausgehen kann, werden wir pädagogischen Fachkräfte ja schnell krank, da wir im Kindergarten arbeiten. Ich habe zusätzlich auch noch einen kleinen Sohn der in den Kindergarten geht und sich auch schnell anstecken kann, dadurch ja auch mich. Das heißt, wenn ich krank bin und zum Arzt gehe, darf ich nicht fehlen. Ich MUSS zur Schule oder in meine Einrichtung. Außerdem darf ich nicht fehlen wenn mein Kind krank ist, wie soll das funktionieren ohne Unterstützung? Darf die Schule das wirklich so festlegen? Ich meine ohne Attest verstehe ich es ja, aber wenn man wirklich stark erkältet ist oder Magen-Darm hat da ist man schnell eine Woche krank geschrieben. Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir dazu was schicken könntet am besten auch mit Quellen vielleicht oder ihr selber habt die Erfahrung gemacht und kennt euch mit den Rechten da besser aus. Vielen Dank im Voraus!