Hallo, ich habe am 22.9.17 eine Speerzeit bekommen, da ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt habe. Habe bei diesem am 9.5.18 wieder angefangen und bis zu dem 13.1.19 gearbeitet. Ab da war Winterpause. Ich habe Alg 1 für den Monat vom 14.1.19 - 10.2.19 beantragt. Wiedereinstellung ab 11.2.19. Nun habe Ich einen Ablehungsbescheid bekommen. (Ihr Antrag vom 14.1.19 lehne ich ab (³137 Sgb III). Sie haben keinen Anspruch auf arbeitslosengeld. Ihr Anspruch... ist wegen Speerzeiten 22.9.17 erloschen. Danach sind sie weniger als 12 Monate verischerungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erneut erfüllt (§ 142 und §143 SGB III)). Ich war das ganze Jhar versichert und ich habe von der Kurzen Anwartschaftszeit gelesen welche bis zu dem 31.12.22 gilt.
Ist der Abloehnungsbescheid rechtens oder kann ich dort etwas machen? Liebe Grüße