Hallo liebe Community,

ich habe für 2020 meine erste Steuererklärung abgegeben. Aus Unwissenheit habe ich dabei zwei größere Sachen nicht angegeben, die aber versteuert werden müssen. Der Zeitraum für einen Einspruch, den ich nun einlegen muss, erlischt am 1.2. Da mir leider noch immer Infos fehlen (es geht um recht komplexe Fonds-Angelegenheiten und mein Anlagenberater ist noch dabei, die Infos einzutreiben), kann ich die Belege zu meinem Einspruch nicht bis Fristende einreichen.

Hat jemand Erfahrungen damit, ob es auch in Ordnung ist, diese später nachzureichen und nur den Einspruch fristgerecht zu stellen? Das zuständige Finanzamt selbst konnte mir bei der Frage nicht weiterhelfen.

Danke für jede Hilfe!