Da fragst du am besten deinen Fahrlehrer.
Es kommt drauf an aus welchem Grund deine Mutter ihren Führerschein nicht mehr hatte.
Neben dem vorgeschriebenen Mindestalter, braucht die Begleitperson eine gewisse Fahrerfahrung (in Jahren des.Führerschein Besitzes Festgelegt) und zusätzlich dürfen auch keine Punkte vorhanden sein.
Sollte deine Mutter ihren Führerschein also auf Grund eines Verkersvergehens nicht gehabt haben, fällt sie als Begleitperson aus dem Raster.